Parameter
Mehr zum Buch
Die Arbeit befasst sich mit der objektiven und subjektiven Schiedsfähigkeit von kapitalgesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelklagen nach der durch das Schiedsverfahren-Neuregelungsgesetz neu gefassten Vorschrift des § 1030 I ZPO. Die Schiedsfähigkeit der Beschlussstreitigkeiten ist zu bejahen, wenngleich im Rahmen der objektiven Schiedsfähigkeit zwar regelmäßig, aber nicht notwendigerweise eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 1030 I S. 1 ZPO vorliegt. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die erweiterte Rechtskrafterstreckung gemäß § 248 I S. 1 AktG. Diese Vorschrift lässt sich im Schiedsverfahren nicht analog anwenden. Die Arbeit zeigt jedoch, wie eine Schiedsklausel gefasst sein muss, damit die Rechtskrafterstreckung rechtsgeschäftlich angeordnet werden kann.
Buchkauf
Beschlussmängelstreitigkeiten der Kapitalgesellschaft im Schiedsverfahren, Matthias Korff
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2004
Lieferung
Zahlungsmethoden
Feedback senden
- Titel
- Beschlussmängelstreitigkeiten der Kapitalgesellschaft im Schiedsverfahren
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Matthias Korff
- Verlag
- Lang
- Verlag
- 2004
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3631527470
- ISBN13
- 9783631527474
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Arbeit befasst sich mit der objektiven und subjektiven Schiedsfähigkeit von kapitalgesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelklagen nach der durch das Schiedsverfahren-Neuregelungsgesetz neu gefassten Vorschrift des § 1030 I ZPO. Die Schiedsfähigkeit der Beschlussstreitigkeiten ist zu bejahen, wenngleich im Rahmen der objektiven Schiedsfähigkeit zwar regelmäßig, aber nicht notwendigerweise eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 1030 I S. 1 ZPO vorliegt. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die erweiterte Rechtskrafterstreckung gemäß § 248 I S. 1 AktG. Diese Vorschrift lässt sich im Schiedsverfahren nicht analog anwenden. Die Arbeit zeigt jedoch, wie eine Schiedsklausel gefasst sein muss, damit die Rechtskrafterstreckung rechtsgeschäftlich angeordnet werden kann.