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Familienpolitik im föderativen Sozialstaat

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Die Familienpolitik ist ein spätes Kind des deutschen Sozialstaats. Sie etablierte sich vor dem Hintergrund tief greifender gesellschaftlicher Umbrüche. Der kriegsbedingte Männermangel und der „Scheidungsboom“ wurden nach 1945 als Zeichen der Auflösung traditioneller Familienformen gedeutet; später verwiesen Schlagworte wie „Pillenknick“ und „sexuelle Revolution“ auf einen weit reichenden Wertewandel in Familienfragen. Wie die Familienpolitik auf solche Herausforderungen reagierte, zeigt die Studie im Blick auf drei zentrale Konfliktfelder: den finanziellen Familienlastenausgleich, die Sexualaufklärung und Familienberatung sowie die Vorschulerziehung in Kindergärten. Während der Familienlastenausgleich auf Bundesebene zwischen 1965 und 1975 stagnierte, ist in den beiden anderen Bereichen ein Aufbruch zu beobachten, der in erster Linie von den Bundesländern getragen wurde. Dies wird am Beispiel Bayerns dargestellt. So kombiniert die Studie zwei große Themenkreise: Sie zeigt, wie die Familienpolitik zu einem eigenständigen Politikfeld mit vielfältigen Querschnittsaufgaben wurde, und sie lenkt das Augenmerk auf den Föderalismus als eine charakteristische Funktionsbedingung des deutschen Sozialstaates.

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2004

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