Waffen- und Chancengleichheit im deutschen und englischen Zivilprozess
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Im Wege des Rechtsvergleichs wird in diesem Buch untersucht, wie das deutsche und das englische Zivilprozessrecht die vom Ursprung her gleiche Rechtsidee im Institut der Waffen- und Chancengleichheit bzw. des equal footing umsetzen und auf diese Weise ein faires Verfahren garantieren. Allgemein gesprochen geht es dabei um die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien. Auf europäischer Ebene hat dieser fundamentale Rechtsgrundsatz in dem aus Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention abgeleiteten Recht auf „equality of arms“ Ausdruck gefunden. Bevor die Arbeit in ihrem ersten Teil die Bedeutung des Grundsatzes aufzeigt, stellt sie das System des deutschen und englischen Zivilprozesses dar. Beide Rechtsordnungen haben ein jeweils eigenständiges Verständnis vom Prozess sowie von der Rollenverteilung zwischen Parteien und Gericht. Diese Unterschiede in den Verfahrenskulturen beeinflusst auch die Anwendung des Grundsatzes der Waffen- und Chancengleichheit. In diesem Zusammenhang geht die Arbeit auch auf die tiefgreifende Reform des englischen Zivilprozesses mit Inkrafttreten der Civil Procedure Rules im Jahre 1999 ein. Die im Rahmen dieser Untersuchung relevanten Änderungen des deutschen Zivilprozesses durch die Reform aus dem Jahre 2002 finden ebenfalls Berücksichtigung. Im zweiten Teil greift die Arbeit anhand des englischen disclosure of documents eine markante Ausdrucksform des Grundsatzes der Waffen- und Chancengleichheit auf. Sie vergleicht, ob dieses Verfahren zur Vorlage und Einsicht in prozessrelevante Dokumente das Ideal der Waffen- und Chancengleichheit besser verwirklicht als die entsprechenden Regelungen des deutschen Rechts.