Fernsehkabelnetze zwischen Wettbewerb und Regulierung
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Nach der Liberalisierung der Übertragungsmärkte für Fernsehen und andere Medienangebote weist dieser Wirtschaftsbereich zunehmend Elemente marktwirtschaftlicher Orientierung auf. Das rundfunkrechtliche Regulierungsregime bei der Belegung des Kabelnetzes weicht durch die Einführung sog. must-carry-Regelungen zu Gunsten eines breiteren Anwendungsbereichs des Wirtschaftsrechts zurück. Damit wird die Entscheidung über die Marktmacht des Infrastrukturbetreibers zum zentralen Prüfungspunkt. Ob der Infrastrukturbetreiber über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, ist anhand einer wettbewerbsbezogenen Marktabgrenzung und einer anschließenden Berücksichtigung infrastrukturbezogener Berherrschungskritierien festzustellen. Die sog. Pay-TV-Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1996 kann nicht als Präjudiz für die Feststellung der Marktbeherrschung als Voraussetzung von Zugangsansprüchen bei der Medienübertragung herangezogen werden. Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der FernUniversität Hagen und beschäftigt sich im Schwerpunkt mit Themen des nationalen und europäischen Kartellrechts.