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Die flüchtlingsrechtliche Behandlung von Dienstverweigerung und Desertion

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Sind Dienstverweigerer und Deserteure, denen im Heimatland Strafe droht, als Flüchtlinge anzuerkennen? Die traditionelle flüchtlingsrechtliche Praxis in der Schweiz verneint dies, solange nicht diskriminierende oder unverhältnismäßige Strafen verhängt werden. Die Arbeit sucht dogmatische Antworten auf den Gewissenskonflikt des Militärverweigerers. Zunächst wird die flüchtlingsrechtliche Doktrin und Praxis der Schweiz umfassend dargestellt. Im zweiten Teil wird die absolute Verweigerung jeglichen Dienstes aus Gewissensgründen untersucht. Hierbei stehen die Verfolgungsmotivation und die gesetzgeberische Verhältnismäßigkeit im Fokus, insbesondere wenn Alternativen zu einem zivilen Ersatzdienst fehlen. Der dritte Teil behandelt die selektive Verweigerung illegitimer Militäreinsätze, die auch politische Opposition darstellt und somit eine Verfolgungsmotivation im flüchtlingsrechtlichen Sinne aufweist. In diesem Kontext wird die Völkerrechtswidrigkeit des verweigerten Dienstes und das Recht, sich ihm zu entziehen, thematisiert. Aktuelle Rechtsprechung sowie Erfahrungen der Autorin aus ihrer Tätigkeit bei der Asylrekurskommission fließen in die Analyse ein.

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Die flüchtlingsrechtliche Behandlung von Dienstverweigerung und Desertion, Christa Luterbacher

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2004
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