Fahreignung bei neurologischen Erkrankungen
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Neurologische Krankheiten haben nicht selten eine Beeinträchtigung der Fahreignung durch motorische und neuropsychologische Funktionsdefizite zur Folge. In diesem Fall stoßen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Dem Recht des Einzelnen zur Teilnahme am Straßenverkehr steht das Recht aller Verkehrsteilnehmer auf ein möglichst hohes Maß an Verkehrssicherheit gegenüber. In der Neurologie wird die Frage der Fahreignung immer noch häufig umgangen. Im Studium – und damit auch in den Lehrbüchern – ist sie nicht Gegenstand des Kanons. In der Akutphase der Erkrankung wird sie meist zurückgestellt, und die Patienten werden zu selten darüber aufgeklärt, dass ihre Erkrankung eine Beeinträchtigung der Fahreignung nach sich ziehen könnte. Die rechtlichen Bestimmungen versuchen, die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zur Teilnahme am Straßenverkehr zu formulieren, lassen jedoch viele Fragen offen. Auch die neuropsychologische Diagnostik hat nur begrenzte Aussagekraft, so dass sich die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Fahrschule in vielen Fällen als hilfreich bzw. notwendig erweist. Die Fahreignung ist für viele Menschen die Voraussetzung zur Teilnahme am sozialen und beruflichen Leben. Die vorliegende Zusammenstellung soll dem Neurologen in der Akutklinik, in der Rehabilitation und dem niedergelassenen Kollegen bei der Beurteilung helfen, ob ein Patient die Fahreignung besitzt oder ob seine Gesundheitsstörung diese beeinträchtigt. Auch internistische, augenärztliche und HNO-ärztliche Fragestellungen werden berücksichtigt.