Das gesetzgeberische Phänomen der Normsetzung durch oder mit Vertrag
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Das Gesetz bestimmt in den §§ 112, 115 SGB V und § 75 SGB XI, dass zwei oder mehrere Parteien Verträge abschließen und diese Verträge unmittelbar verbindlich sein sollen. Diese sog. Normsetzungsverträge – beispielsweise zwischen Krankenkassen und Einrichtungsträgern – werden im vorliegenden Werk einer sozial- und verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Der Autor geht der Frage nach, ob die Einbeziehung von Verbänden in die staatliche Steuerung mit wesentlichen Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar ist. Nach einer Prüfung der demokratischen Legitimation der Verbände und Einrichtungen kommt er zu dem Ergebnis, dass das gesetzgeberische Phänomen der Normsetzung verfassungswidrig ist. Dr. Jonathan I. Fahlbusch besitzt aufgrund seiner Tätigkeit bei einem großen Einrichtungsträger vielfältige Erfahrungen im Einrichtungssozial- und Vertragsrecht und ist nunmehr als wissenschaftlicher Referent im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge mit aktuellen Fragen des gesamten Sozialrechts, insbesondere des Sozialhilfe- und Pflegeversicherungsrechts vertraut.