Die Wirtschaftstätigkeit nichtwirtschaftlicher Organisationen
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Organisationen mit nichtwirtschaftlichen Zielsetzungen, insbesondere Vereine, üben vielfach zugleich eine erhebliche Wirtschaftstätigkeit aus. Gestützt auf institutionenökonomische Erkenntnisse und verfassungsrechtliche Vorgaben wird untersucht, ob und inwieweit für Organisationen mit wirtschaftlichen, nichtwirtschaftlichen oder mit gemischten (teils nichtwirtschaftlichen, teils wirtschaftlichen) Tätigkeiten Regulierungsbedarf besteht. Aufbauend auf den Grundlagen werden die organisationsrechtlichen Konkretisierungen für nichtwirtschaftliche Vereine entwickelt, die zugleich Wirtschaftstätigkeit ausüben. Für den Fall, dass nichtwirtschaftliche Vereine unmittelbar selbst Wirtschaftstätigkeit ausüben, werden für das sogenannte Nebenzweckprivileg aus Gründen des Mitglieder- und Gläubigerschutzes enge relative und absolute Grenzen festgelegt. Das macht mehr als bisher eine Ausgliederung von Wirtschaftstätigkeit auf Kapitalgesellschaften nötig. Für diese organisatorische Gestaltung wird eingehend die Konzernproblematik untersucht. Es wird herausgearbeitet, dass nicht nur vereinsrechtliche Zulässigkeitsgrenzen bestehen, sondern dass entgegen der ganz h. M. die Ausübung von Konzerneinfluss durch einen nichtwirtschaftlichen Verein bereits konzerngesellschaftsrechtlich unzulässig ist. Abschließend werden konkrete Gestaltungsempfehlungen auf der Grundlage des geltenden Rechts entwickelt, nach denen der nichtwirtschaftliche Verein auf eine ausgegliederte Kapitalgesellschaft lediglich im Rahmen seiner allgemeinen Gesellschafterrechte Einfluss nehmen darf, sofern durch weitreichende organisationsrechtliche Vorkehrungen beim Verein sichergestellt wird, dass dadurch die maßgeblichen Mitglieder- und Gläubigerinteressen auf der Ebene des Vereins und der Ebene der Kapitalgesellschaft durch die Wirtschaftstätigkeit nicht beeinträchtigt werden.