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Die Umsetzung privatrechtsangleichender Richtlinien auf dem Prüfstand des effet utile

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Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Feststellung, dass für die weitere Entwicklung eines europäischen Privatrechtes der wirksamen Umsetzung privatrechtsangleichender Richtlinien entscheidende Bedeutung zukommt. In diesem Kontext stellt der Verfasser die Frage, ob bei der Richtlinienumsetzung ein dem Europarecht aufgrund des effet utile-Prinzips immanentes Rechtsfolgensystem besteht. Zur Beantwortung dieser Frage wird ein umfangreicher deutsch-italienisch-europäischer Rechtsvergleich anhand zehn privatrechtsangleichender Richtlinien angestellt, wobei die im jeweiligen Umsetzungsrecht vorgesehenen Rechtsfolgen gegenübergestellt werden. Mithilfe der hierbei erzielten Ergebnisse, der Auswertung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie weiterer Argumente wird im Anschluss die These eines richtlinienimmanenten Rechtsfolgensystems entwickelt. Danach entfällt das Umsetzungsermessen der Mitgliedstaaten hinsichtlich solcher Rechtsfolgen, die zur Erreichung der Ziele einer Richtlinie zwingend erforderlich sind. Der Verfasser fragt weiter nach den Konsequenzen aus einer derartigen Rechtsfolgensystematik. Bei Anwendung auf die im Rahmen des Rechtsvergleiches untersuchten Richtlinien wird eine Zielimmanenz hinsichtlich bestimmter Rechtsfolgen in zahlreichen Fällen bejaht. Im Falle der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung zielimmanenter Rechtsfolgen durch die Mitgliedstaaten steht allerdings nach Ansicht des Verfassers als Sanktionsinstrument regelmäßig nur die Staatshaftung zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, dass bereits eine wirksame Umsetzung durch die Mitgliedstaaten erfolgt. Das Werk will einen Beitrag dazu leisten, diesen dabei klarere Kriterien an die Hand zu geben. Es richtet sich damit an alle, die in Wissenschaft oder Praxis sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene mit Fragen der Umsetzung privatrechtsangleichender Richtlinien befasst sind. Außerdem versteht sich das Werk als Beitrag zur Konkretisierung des effet utile-Prinzips und ist somit für Europarechtler von allgemeinem Interesse.

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Die Umsetzung privatrechtsangleichender Richtlinien auf dem Prüfstand des effet utile, Christoph Lerche

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2004
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