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Das Werk untersucht die unterschiedlichen Begriffe eines Gesellschaftssitzes, die auf europäischer Ebene die gerichtliche und konkursrechtliche Zuständigkeit im grenzüberschreitenden Verhältnis regeln. Während das Lugano-Übereinkommen von 1988 keine Sitzdefinition bietet und auf die lex fori verweist, führen das revidierte Lugano-Übereinkommen und die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 eine autonome Sitzdefinition ein, die sich auf den satzungsmäßigen Sitz, die Hauptverwaltung und die Hauptniederlassung einer Gesellschaft stützt. Im Gegensatz dazu geht die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren von einem anderen Ansatz aus und vermutet den zuständigen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen einer Gesellschaft am Ort des satzungsmäßigen Sitzes. Der Autor beleuchtet die Entstehung, Geltung und Konsequenzen dieser komplexen Rechtslage, die sich aus den verschiedenen Sitzbegriffen ergibt. Zudem wird die Frage behandelt, ob die aktuellen Entwicklungen im Europäischen Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht eine Anpassung des Sitzbegriffs im schweizerischen Kollisionsrecht erforderlich machen, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Konkursdekrete. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Ungewissheit über den Zeitpunkt, an dem das revidierte Lugano-Übereinkommen in der Schweiz in Kraft treten wird.
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Der Sitz der Gesellschaft im internationalen Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht der EU und der Schweiz, Oscar Olano
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- 2004
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