The effectiveness of wiretapping and electronic surveillance to fight against terrorism
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Jeder spricht über Terrorismus, die Angst vor Terror und notwendige Sicherheitsmaßnahmen gegen terroristische Anschläge. Inwieweit aber übersteigt die stetige Erweiterung der Sicherheitsmaßnahmen das tatsächliche Maß an Bedrohung? Zur Erhaltung der Verfassungsmäßigkeit erhöhen sich gleichzeitig mit der Befugniserweiterung stetig die Anforderungen an rechtmäßig durchzuführende Maßnahmen, welche dadurch an ihrer Anwendbarkeit scheitern. Die Arbeit versucht sich an allgemeinen Kriterien einer Terrorismus-Definition und fragt, inwieweit mittels der besonderen Form der Telefonüberwachung tatsächlich der Bedrohung durch Terroranschläge begegnet und Terrorstraftaten verfolgt werden können. Spätestens seit den Anschlägen vom 11. September 2001 gelten die Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland als namhafte Beispielstaaten der Terrorbekämpfung und -verfolgung. Im Rahmen dieser rechtsvergleichenden Studie eignen sie sich auch deshalb besonders, weil sie Beispiele für die den Grundsystemen entwachsenen Civil und Common Law Traditions darstellen. Muss man sich zunächst bestehenden Rechts vergewissern, wird man bei der Antwort auf die Frage effektiver, verfassungsgemäßer und zugleich anwendbarer Ermittlungen zu Terrorakten nicht umhin kommen, verfassungsrechtliche Werte und ihre Bedeutung neu zu überdenken.