Musikalische Datenbanken
Autoren
Mehr zum Buch
Tondokumente werden in den meisten heutigen Datenbanksystemen lediglich als BLOBs verarbeitet, also als Segmente unstrukturierten Speichers. Eine sinnvolle Verwaltung dieser Daten setzt demzufolge zusätzliche Informationen voraus, die den Inhalt der Tondokumente geeignet beschreiben. Erst diese manuell hinzugefügten Metadaten können dann eine Basis für die Indexierung und ein lexikalisches Ordnungssystem bilden. Leider ist der Bearbeitung von Metadaten eine Vielzahl von Problemen immanent: Die Erfassung dieser Zusatzinformationen fordert nicht nur einen hohen Arbeitsaufwand sondern ist vor allem durch eine hohe Subjektivität gekennzeichnet, z. B. bei der Kategorisierung von Tondokumenten. Zusätzlich werden vergleichende Anfragen an diese Metadaten durch die Existenz von Homonymen und Synonymen oder ganz banalen Schreibfehlern erschwert. Letzten Endes beruhen alle Anfragen an Tondokumente auf diesen ergänzten Informationen und eine direkte inhaltliche Verarbeitung ist nicht möglich. Die vorliegende Arbeit versucht deshalb die Schaffung einer semantischen Ordnung über Tondokumenten, die sich von der lexikalischen Ordnung der Metainformationen loslöst und nur auf den eigentlichen Musikdaten beruht. Grundlage einer inhaltlichen Distanzbestimmung zwischen Musikstücken ist deren automatische Erkennung. Um den Grad der Verwandtschaft abzuschätzen müssen gewisse Freiheitsgrade in dem Sinne toleriert werden, wie sie ein menschlicher Zuordnungsvorgang leisten würde. Das entstehende Ordnungssystem dient dann als Ausgangspunkt für die semantische Indexierung einer Datenbank von Tondokumenten. Des Weiteren versucht die Bestimmung eines Ähnlichkeitsmaßes etwas Allgemeingültiges über Tondokumenten zu realisieren, auf dessen Grundlage sich dann mit den Spezifika konkreter Problemstellungen beschäftigt werden kann. Dies impliziert wiederum die Untersuchung, wie weit die Domäne einer Ähnlichkeitsfunktion reichen, also wie umfassend eine Musikdatenbank sein kann. Gelten für das Musikschaffen verschiedener Kulturkreise andere Gesetzmäßigkeiten oder können bestimmte Ordnungskriterien als universell angesehen werden?