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Nach der Neugestaltung des deutschen Lauterkeitsrechts im Jahr 2004 wird das UWG durch das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erneut wesentlich geändert. Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, die den Verbraucherschutz verbessern soll, wird damit umgesetzt. Wichtige Elemente der Reform sind: Das UWG gilt jetzt auch für das Verhalten des Unternehmers bei und nach Vertragsabschluss; bisher waren nur geschäftliche Handlungen vor Vertragsschluss erfasst. Verbraucher im Sinne des UWG sind jetzt alle Personen, die außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit als Kunden auftreten. Die Definition von Gewerbetreibenden erfolgt nun nach objektiven Kriterien. Zudem zählt das UWG 30 unter allen Umständen verbotene geschäftliche Handlungen auf (sog. „Schwarze Liste“). Eine Pflicht, Verbrauchern entscheidungserhebliche Informationen zugänglich zu machen, wird festgeschrieben. Diese Ausgabe bietet mehr als nur den Gesetzestext: eine Einführung in das neue Lauterkeitsrecht, eine Paragraphensynopse zum alten und neuen Recht, wichtige Nebenvorschriften und eine Zusammenstellung der wichtigsten Materialien aus dem Gesetzgebungsverfahren. Der Band wird durch ein Sachverzeichnis erschlossen. Dr. Michael Loschelder und Dr. Tanja Dörre, beide Experten auf ihrem Gebiet, haben an dieser umfassenden Darstellung mitgewirkt, die für Rechtsanwälte, Richter, Unternehmensjuristen und Verbände von Bedeutung
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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Michael Loschelder
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- 2004
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