Die Rückzahlung von zu viel gezahltem Ehegattenunterhalt
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Das Buch „Die Rückzahlung von zuviel gezahltem Ehegattenunterhalt“ behandelt die in der familienrechtlichen Praxis besonders relevanten Unterhaltsansprüche. Die Bedeutung der Thematik ergibt sich schon daraus, dass in Deutschland im Jahr rund 200.000 Ehen geschieden werden. Unterhaltsansprüche eines Ehegatten gegen den anderen spielen regelmässig dann eine Rolle, wenn die Ehegatten getrennt oder geschieden leben. Tituliert wird ein solcher Unterhaltsanspruch als monatlich fällig werdende Rentenforderung. Freilich stellt sich die Frage der Unterhaltsberechtigung und der Unterhaltshöhe jeden Monat neu. Es liegt auf der Hand, dass sich die Verhältnisse in der Weise ändern können, dass der Titel unrichtig wird. Dies führt zu der Frage, die die vorliegende Darstellung zu beantworten versucht, ob und wie der Unterhaltsschuldner zuviel gezahlten Unterhalt zurückverlangen kann. Das vorliegende Buch wirft zunächst die Problematik auf. Danach werden im ersten Kapitel materielle Ehegattenunterhaltsansprüche dargestellt. Die folgenden Kapitel beschäftigen sich mit der Titulierung dieser Ansprüche. Das fünfte Kapitel geht der Frage eines schadensersatzrechtlichen Rückzahlungsanspruchs bei zuviel gezahltem Ehegattenunterhalt nach § 280 Abs. 1 BGB nach. Bemerkenswert ist insoweit, dass dieser Ansatz bislang in Rechtsprechung und Literatur noch nicht untersucht wurde, der Autor mit diesem Ansatz also „Neuland“ betritt. Die Hauptfrage ist insoweit, ob den Unterhaltsgläubiger eine Aufklärungspflicht trifft, wenn sich für den Unterhaltsanspruch massgebliche Faktoren zu seinen Lasten ändern, er also beispielsweise eine gut bezahlte Arbeit findet oder in einer gefestigten neuen Partnerschaft lebt. Dies bejaht die Untersuchung mit dem Argument, dass das Unterhaltsschuldverhältnis einem Dauerschuldverhältnis mit gesteigerten Loyalitätsverpflichtungen entspricht. Das 6. Kapitel untersucht bereicherungsrechtliche Rückzahlungs-ansprüche. Insoweit kann der Autor sich mit einer gefestigten Rechtsprechung und Literatur auseinandersetzen. Die im Rahmen dieser Untersuchung erzielten Ergebnisse stimmen mit dieser Rechtsprechung und Literatur freilich nur teilweise überein. Die Untersuchung regt insoweit eine strengere Betrachtung zu Lasten der Unterhaltsgläubiger an. Im 7. Kapitel werden dann deliktische und prozessuale Schadensersatzansprüche behandelt. Auch hier kommt der Autor zu neuen Ergebnissen.