Die Methodendiskussion nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Gründung des Vereins Recht und Wirtschaft
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Das Spannungsfeld zwischen kodifizierter Rechtsmaterie und richterlicher Rechtsanwendungsmacht brachte im ersten Jahrzehnt nach Inkrafttreten des BGB eine Flut grundsätzlicher Stellungnahmen zur Methode der Rechtsanwendung hervor. Diese Auseinandersetzung um das Verhältnis Richter – Gesetz wird in dieser Arbeit querschnittartig für die Jahre 1900-1909 verfolgt und als ein Ringen um Spielräume richterlicher Gestaltungsmacht erklärt. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob die ungelöste «soziale Frage» nunmehr einer Lösung auf judikativer Ebene zugeführt werden sollte. Abschließend wird der Verein Recht und Wirtschaft als Kristallisationspunkt der im einzelnen heterogenen Lehren vorgestellt und zugleich als Beleg für den Zusammenhang zwischen Methoden- und Justizreformbewegung aufgeführt.