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Polizeigesetz Baden-Württemberg

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Die Textausgabe enthält das aktuelle Polizeigesetz (PolG) sowie die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG). Mit dem Polizeistrukturreformgesetz vom 23. Juli 2013 treten ab dem 1. Januar 2014 umfassende Änderungen für die Polizei in Baden-Württemberg in Kraft. Ein zentraler Punkt ist die Straffung der polizeilichen Aufbauorganisation. Die vier Landespolizeidirektionen in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen werden mit den 37 nachgeordneten Polizeipräsidien und Polizeidirektionen zu zwölf neuen regionalen Polizeipräsidien zusammengelegt, die dem Landespolizeipräsidium im Innenministerium unterstellt sind. Die Strukturen der fast 150 Polizeireviere und rund 360 Polizeiposten bleiben unverändert. Die fünf Einsatzabteilungen der bisherigen Bereitschaftspolizei werden in zwei neuen Bereitschaftspolizeidirektionen in Göppingen und Bruchsal zusammengefasst. Zudem wird ein zentrales Polizeipräsidium Einsatz in Göppingen geschaffen, das verschiedene Einsatzeinheiten bündelt. Eine weitere Neuerung ist das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS), das technische Aufgaben und Logistik übernimmt. Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) wird künftig die landesweite Fortbildung und Personalgewinnung zentral in Böblingen durchführen. Die Broschüre bietet schnellen Zugriff auf die Gesetzesänderungen und dient als praktisches Nachschlagewerk.

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Polizeigesetz Baden-Württemberg, Philippe Alexandre

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2014
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