Die Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe unter besonderer Berücksichtigung der Auslandshonorare
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Die Künstlersozialversicherung nimmt eine Sonderstellung im System der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland ein. Selbstständige Künstler und Publizisten müssen – vergleichbar mit abhängig beschäftigten Personen – lediglich die Hälfte der zur Finanzierung erforderlichen Mittel durch eigene Beiträge aufbringen. Der Streit um die Finanzierung entzündet sich vor allem an der von Vermarktern und Verwertern künstlerischer und publizistischer Werke zu zahlenden Künstlersozialabgabe. Das Bundesverfassungsgericht hält die Künstlersozialabgabe in seiner Entscheidung vom 08.04.1987 zwar mit dem Verfassungs- und Sozialversicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für vereinbar. Zwischenzeitlich werfen aber vor allem das autonome und das internationale sozialrechtliche Kollisionsrecht Fragen im Zusammenhang mit der Einbeziehung sogenannter Auslandshonorare in die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe auf. Dieser Problembereich bildet den Hintergrund dieser Untersuchung, wobei die Grundzüge des Künstlersozialversicherungsgesetzes ebenso dargestellt werden wie die einschlägige Rechtsprechung und die rechtswissenschaftliche Diskussion. Schließlich werden rechtstheoretische, aber auch praktische Handlungsoptionen zur Vermeidung der nach Auffassung des Autors rechtswidrigen Behandlung der Auslandshonorare aufgezeigt.