Möglichkeiten und Grenzen der Gesundheitsinformation und -beratung durch gesetzliche Krankenkassen
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Das Verhältnis von Patienten zu ihren Ärzten beginnt sich nachdrücklich zu wandeln. Eine Ursache hierfür ist der sich auch im deutschen Gesundheitssystem durchsetzende Ansatz der sogenannten „informierten Patientenentscheidung“. Gute Entscheidungen brauchen allerdings eine objektive und verlässliche Informationsgrundlage. Für den Bereich der Gesundheit gilt dies noch mehr als für andere Lebensbereiche. Die Verbraucher finden eine Vielzahl von Gesundheitsinformationen vor, die in ihrem wissenschaftlichen Wahrheitsgehalt und ihrer Ausgewogenheit sehr differieren und häufig eher zur Verunsicherung beitragen. Ein Bedarf an verlässlichen, qualitätsgesicherten Gesundheitsinformationen ist demnach vorhanden. Ob allerdings die Krankenkassen die geeigneten Anbieter solcher Informationen sein können und sollten, wird kontrovers diskutiert, ohne dass bisher eine systematische Aufarbeitung der verschiedenen Argumentationen zur Verfügung stand. Die Arbeit folgt dem Ziel, Klarheit über die den Krankenkassen übertragenen Kompetenzen der Gesundheitsinformation und -beratung zu schaffen. Dafür differenziert die Abhandlung zwischen drei Formen der Gesundheitsinformation und -beratung: der versorgungsangebotorientierten, der medizinischen und der personenbezogenen Information und Beratung, deren Zulässigkeit und Grenzen in gesonderten Abschnitten geprüft werden. Während sich die Zulässigkeit der Information über die Versorgungsangebote des deutschen Gesundheitssystems aus spezialgesetzlichen Normen bzw. den Betreuungsvorschriften des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches ergibt, bestand hinsichtlich der Zuständigkeit der Krankenkassen für die Information und Beratung über Krankheiten, Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten in der Vergangenheit Rechtsunsicherheit. Diese Regelungslücke ist jedoch durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2003 geschlossen worden. Nunmehr sind die Krankenkassen befugt, ihre Versicherten umfassend zu beraten. Durch die Implementierung der Disease Management-Programme ist es den Krankenkassen darüber hinaus erstmalig möglich, Einsicht in medizinische Behandlungsdaten zu nehmen und hieraus Konsequenzen für das Verhalten ihrer Versicherten herzuleiten. Damit verlassen sie ihre in der Vergangenheit auf die Rolle des Geldgebers beschränkte Rolle, um aktiv an dem Behandlungsprozess mitzuwirken. Abgerundet wird diese sozialrechtliche Abhandlung durch kurze gesundheitswissenschaftliche und gesundheitsökonomische Exkurse sowie die Einflechtung von praxisrelevanten Beobachtungen aus dem Alltag der Kostenträger.