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Die Freiheit der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch

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Die Arbeit behandelt ausführlich eines der zentralen aktuellen Themen des Urheberrechts. Es war Gegenstand der letzten Gesetzesnovelle zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und wird auch bei der erwarteten weiteren Novelle („2. Korb“) wieder eine Rolle spielen. Nach dem UrhG ist die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch (die Privatkopie) unabhängig von der Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig, die Inhaber von Kopiergeräten müssen allerdings eine Abgabe an die VG Wort leisten. Diese Rechtslage ist im Einzelnen hochumstritten. In der Sache geht es um die Frage, ob sich die Privatkopie als Ergebnis eines Interessenausgleichs zwischen Urheber, Kulturwirtschaft, Nutzer und Öffentlichkeit überhaupt rechtfertigen lässt und wo deren Grenzen liegen. Für Rechtsanwälte, Verlage, Rechtsabteilungen in der Kulturwirtschaft, alle mit aktuellen Fragen des Urheberrechts befassten Personen.

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Die Freiheit der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, Gisbert Hohagen

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2004
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