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Fachbezogene Informationsverarbeitung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

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    Das Buch lehnt sich eng an den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte vom 20. Januar 1995 und an die ReNoPat-AusbV vom 15. Februar 1995. Die allgemeine Einführung in die Hard- und Software bleibt dem Fach Datenverarbeitung vorbehalten. Beide Rechtsverordnungen sind in dem Konzept durch Lernziele vereint. Die Formulierung der Lernziele bedeutet für Schüler, Lehrer und Ausbilder eine richtungsweisende Sicherheit, welche Lerninhalte aufzunehmen und zu verarbeiten sind, um die angestrebten Kompetenzen für den erwählten Beruf zu erreichen. Für Lehrer und Ausbilder ist damit die Möglichkeit eröffnet, pädagogische und didaktische Schwerpunkte zu setzen

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    Fachbezogene Informationsverarbeitung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte,

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    2004
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