Die Durchgriffshaftung im englischen und deutschen Recht
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Sowohl das deutsche als auch das englische Recht erkennen die juristische Person als selbständige Rechtspersönlichkeit an. Dennoch werden in beiden Rechten bestimmte Fälle der Durchgriffshaftung (lifting of the corporate veil) zugelassen, in denen die Mitglieder für die Verbindlichkeiten der juristischen Person haften. Vor dem Hintergrund verschiedener Konzepte der juristischen Person werden die Fallgruppen der Durchgriffshaftung in beiden Rechten untersucht sowie die nationalen Methoden und Gründe einer Durchgriffshaftung herausgearbeitet und verglichen. Dabei wird die Durchgriffshaftung als integraler Bestandteil des jeweiligen nationalen Gläubigerschutzsystems verstanden und ihre Wechselwirkung mit gesetzlichen Schutzmechanismen aufgezeigt.