Die private Vervielfältigung im Urheberrecht
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Das traditionelle Urheberrecht befindet sich im Umbruch und hat den deutschen Gesetzgeber zu einer Neuregelung des UrhG mit dem im September 2003 in Kraft getretenen „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ veranlasst (sog. „Erster Korb“). Auslöser dieser Neuregelung war insbesondere die EU-Richtlinie 2001/29 zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“; treibende wirtschaftliche Kraft dieser Rechtsentwicklung sind freilich neue (digitale) Vervielfältigungstechniken, welche Kopien ohne Qualitätsverlust mit geringfügigem Zeit- und Kostenaufwand für jedermann, insbesondere auch den Privatanwender, möglich machen. Der erste Teil der Arbeit geht zunächst auf die rechtstatsächlichen (ökonomischen und technischen) Grundlagen der Schrankenbestimmung des Urheberrechts zu Gunsten privater Vervielfältigungen ein, gefolgt von einer Untersuchung der rechtlichen - insbesondere verfassungs- und europarechtlichen - Rahmenbedingungen der Privatkopie. Teil zwei befasst sich anschliessend - weitestgehend im Stil eines juristischen Kommentares - mit den Regelungsinhalten der Neuregelung der Privatkopie und zeigt sich hierdurch ergebende neue Rechtsfragen und sich abzeichnende Streitstände auf. Der zweite Teil widmet sich ausserdem konkret der Frage, ob und in wie weit z. B. Tauschbörsen wie Napster und Kazaa oder der Versand von Kopien durch Bibliotheken durch die Schrankenbestimmung des § 53 Abs. 1 UrhG erlaubt sind. Im dritten Teil werden die Neuregelungen aus verschiedenen normativen Perspektiven (Eigentumsrecht, Informationsfreiheit, kultur- und sozialpolitische Erwägungen, EG-Recht und internationale Verträge) bewertet und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für den sog. „Zweiten Korb“ entwickelt, dessen Ausgestaltung die derzeitige rechtspolitische Debatte bestimmt.