Politische und rechtliche Aspekte von Kunst und Kultur in Österreich
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Der Kunst- und Kulturbereich in Österreich ist von einer weitgehenden Unübersichtlichkeit und Unstrukturiertheit geprägt. Vorrangiges Ziel der gegenständlichen Arbeit ist es deshalb, diese zersplitterte Materie einer möglichst übersichtlichen und systematischen Darstellung zu unterziehen. Ausgehend von dem Verhältnis Kunst und Recht, das sowohl von zahlreichen Gemeinsamkeiten als auch von starken Gegensätzen geprägt ist, und dem Aufzeigen verschiedenster Kollisionsfälle sowie einer Darstellung der sehr ambivalenten Begriffsverwendugen von Kunst und Kultur folgt eine Erörterung der verschiedensten Bezugspunkte von Kunst und Kultur im Verfassungsrecht und darauf aufbauend die Darstellung der auf diesem Sektor bestehenden Mehrgleisigkeit der Zuständigkeit (mit einem Exkurs zur Kompetenzlage in Deutschland). Auf Grundlage der in Österreich bestehenden Kompetenzsituation wird abschließend ein in der Praxis ganz zentraler und entscheidender Bericht der Kunst- und Kulturverwaltung, nämlich der Fördersektor, mit all seinen Eigenheiten und Ausgestaltungsformen eingehend erörtert und in systematischer Form dargestellt.