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Der Autor, ein ehemaliger Kammergerichtsrat, beleuchtet die Tradition des Kammergerichts, des ältesten deutschen Gerichts, das 1468 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Er betont die Notwendigkeit, die Geschichte des Gerichts nicht nur zu bewahren, sondern auch aus heutiger Perspektive zu erneuern. Seit den grundlegenden Werken vor dem Ersten Weltkrieg haben sich die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen stark verändert. Das Buch richtet sich an die breite Öffentlichkeit und betrachtet das Justizgeschehen im Kontext seiner wechselvollen Geschichte. Der Autor fragt sich, ob Berlin sich der Bedeutung des Kammergerichts bewusst ist, das Teil des preußischen Erbes und der europäischen Rechtskultur ist. Die Publikation ist keine unkritische Huldigung; sie thematisiert auch die Rolle des Gerichts in der NS-Zeit und das Unrecht, das jüdischen Mitgliedern zugefügt wurde. Zudem wird die Geschichte des Kammergerichts in der Weimarer Republik behandelt, um der zeitgeschichtlichen Justizforschung neue Impulse zu geben. Die Darstellung ist Günter von Drenkmann gewidmet, dem vor 30 Jahren ermordeten Kammergerichtspräsidenten. Das Symposium, das seine Erinnerung belebt, unterstreicht die Bedeutung des Kammergerichts für den Rechtsstaat, der nach der Hitlerdiktatur neu errichtet wurde.
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"Kammergericht soll bleiben", Rudolf Wassermann
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- 2004
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