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Das Recht der Arbeitsverpflichtungen

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Im 20. Jahrhundert wurden durch den Gesetzgeber in Deutschland mehrfach Arbeitsverpflichtungen normiert. Erinnert sei nur an das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst von 1916, das Reichsarbeitsdienstgesetz von 1935 oder zuletzt das Arbeitssicherstellungsgesetz von 1968. Die vorliegende Untersuchung arbeitet, beginnend mit dem Ersten Weltkrieg, dieses Recht der Arbeitsverpflichtungen des zurückliegenden 20. Jahrhunderts in systematischer und umfassender Weise auf. Einen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die Zeit des Nationalsozialismus, in der es Arbeitsverpflichtungen in der größten Intensität und Vielzahl gab. Unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen zeitgenössischen Rechtslehre und -praxis zeichnet sie die Entwicklungslinien der Normsetzung bis zum gegenwärtigen Rechtszustand detailliert nach und verdichtet diese zu einem geschlossenen Gesamtbild. Sie wirft dabei Licht auf ein in der Geschichte des modernen Arbeitsrechts weithin vernachlässigtes Rechtsgebiet und bezieht Stellung auch zu der Frage, wie der jeweilige Normgeber das Spannungsverhältnis zwischen individueller Freiheit und dem für notwendig erachteten Dienst an der Gemeinschaft gelöst hat. Die Arbeit wendet sich an historisch wie rechtshistorisch interessierte Leser. Auch dem mit dem aktuellen Recht Befassten gibt sie wertvolle historische Informationen, die den gegenwärtigen Rechtszustand erklären helfen.

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2004

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