Das neue Bewirtschaftungsermessen im Wasserrecht
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Das einem starken Wandel unterworfene Bewirtschaftungsermessen bringt — in diesem Umfang erstmals seit Bestehen des Wasserhaushaltsgesetzes — grundlegende strukturelle wie auch inhaltliche Veränderungen des wasserrechtlichen Systems mit sich. Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine neue Einordnung des bisherigen Bewirtschaftungsermessens als „zweistufiges Bewirtschaftungsermessen“. Dieses wird unterteilt in das „planerische Bewirtschaftungsermessen“ einerseits, das im Zusammenhang mit den Maßnahmenprogrammen steht, und das „Gestattungs-Bewirtschaftungsermessen“, das auf eine Konkretisierung des Einzelfalls ausgerichtet ist. Daneben steht die Wasserrahmenrichtlinie selbst im Mittelpunkt. Der Autor untersucht eingehend die Regelungen zur Festlegung des Umweltziels besonders auch die Maßnahmenprogramme. Darüber hinaus prüft er die Möglichkeiten für die Festlegung eines geringeren Niveaus des Umweltziels als dasjenige des „guten“ Zustands. Er analysiert die IVU-Richtlinie, die die Betrachtung von Belastungsverlagerungen und nicht von Wechselwirkungen verlangt und zudem von keiner Gleichwertigkeit der Umweltmedien ausgeht. Dies führt insgesamt zu einem neuen Verständnis des Bewirtschaftungsermessens.