Medizinische Eingriffe an Urteilsunfähigen und die Einwilligung der Vertreter
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Grenzfragen der Medizin wurden in jüngerer Zeit vermehrt zum Gegenstand rechtlicher Regelung gemacht, so etwa im Heilmittelgesetz, in der Biomedizin-Konvention oder im Entwurf zum Transplantationsgesetz. Hierbei wurde der Wandel von einem paternalistisch-fürsorgerischen Arzt-Patienten-Verhältnis hin zu einem von Autonomie und Selbstverantwortung geprägten Umgang mit Patienten konsequent für das Recht nachvollzogen. Vollkommen unbestritten ist heute, dass Patienten über die Vornahme medizinischer Eingriff in Eigenverantwortung entscheiden. Wer jedoch entscheidet für Urteilsunfähige, Personen also, die zu eigener Entscheidung nicht in der Lage sind? Die vorliegende Arbeit widmet sich ausführlich diesen Rechtsfragen bei medizinischen Eingriffen an Urteilsunfähigen, insbesondere in ihrem zivilrechtlichen sowie strafrechtlichen Kontext. Der Autor legt einführend dar, wer als Vertreter für Urteilsunfähige eine solche Entscheidung treffen darf. An praktischen Beispielen zeigt er ferner die zivil- und verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Vertreterentscheidung auf, unter Einbezug der jüngsten Bundesgesetze und Entwürfe. Heilbehandlungen und experimentelle Eingriffe werden ebenso abgehandelt wie Organtransplantationen, Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche. Zuletzt wird die Rechtsfigur der stellvertretenden Einwilligung noch aus Sicht des Strafrechts untersucht und in das System strafrechtlicher Rechtfertigungsgründe eingegliedert.