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Die Umsetzung der Klausel-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt

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Die Angleichung des Privatrechts - und insbesondere des verbraucherschützenden Privatrechts - durch die Europäische Gemeinschaft konzentrierte sich bisher vor allem auf Mindestschutz-Richtlinien. Auch die Klauselrichtlinie normiert nur einen Mindeststandard für den Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Vertragsklauseln. Bei der Umsetzung bleibt den europäischen Staaten die Möglichkeit, über den Schutzstandard der Richtlinie hinauszugehen. Dies hat zur Folge, dass auch nach Umsetzung der Richtlinie die Rechtslage in den Mitgliedstaaten uneinheitlich bleibt. Dabei könnten Beeinträchtigungen des Binnenmarkts bestehen bleiben. Vor dem Hintergrund dieser Problematik vergleicht die Arbeit die Umsetzungsgesetze zur Richtlinie über missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen in Deutschland, Frankreich und im Vereinigten Königreich. Die systematischen und inhaltlichen Abweichungen der nationalen Regelungen werden detailliert dargestellt. Sodann wird untersucht, ob die festgestellten Abweichungen der nationalen Umsetzungsgesetze einen Verstoss gegen den EG-Vertrag darstellen. Auch nach Beeinträchtigungen des Binnenmarktes, welche keinen Verstoss gegen EG-Recht darstellen, wird gefragt. Abschliessend wird diskutiert, welche Alternativen zu (Mindestschutz-)Richtlinien für die Privatrechtsangleichung in Betracht kommen. Hierbei wird die aktuelle Diskussion, welche die Europäische Kommission mit ihrem Aktionsplan „Ein kohärenteres europäisches Vertragsrecht“ angestossen hat, einbezogen.

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2005

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