Das formale Strafverfahren in der Hauptverhandlung
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Das Hauptverhandlungsprotokoll im formalen Strafverfahren ist eine öffentliche Urkunde und erbringt den vollen Beweis, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Förmlichkeiten der Verhandlung befolgt wurden. Der Verlauf und alle wesentlichen Ereignisse der Hauptverhandlung müssen im Protokoll schriftlich fixiert werden und gelten damit als tatsächlich geschehen. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des Protokolls ist nicht zulässig, so dass das Protokoll insbesondere für das Rechtsmittel der Revision von entscheidender Bedeutung ist. Nachdem zunächst die verschiedenen gerichtlichen Strafverfahren erläutert werden, widmet sich Ilka Barth ausführlich der Protokollierung des allgemeinen Strafverfahrens. Zahlreiche Musterprotokolle liefern dem Leser einen ausgezeichneten Leitfaden einer ordnungsgemäßen Protokollführung. Im Anschluss wird die Bedeutung des Protokolls als Beweismittel im Revisionsverfahren herausgestellt und eine Auswahl verschiedener Revisionsgründe geliefert. Dieses Praxishandbuch ist für den alltäglichen Gebrauch konzipiert und richtet sich sowohl an das juristische Fachpublikum als auch an alle juristisch Interessierten.