Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von § 4 Abs. 4a EStG
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Der Schuldzinsenabzug im Einkommensteuerrecht ist seit vielen Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema im Steuerrecht. Die Rechtsprechung des BFH zum so genannten «Zwei-Konten-Modell» hat in der Praxis zu vielfältigen Gestaltungsmodellen geführt. Zur Beschränkung des Schuldzinsenabzugs bei den Gewinneinkunftsarten beschloss der Gesetzgeber im Jahre 1999 den § 4 Abs. 4a EStG. Nach einer kurzen Darstellung der Rechtsprechung des BFH als Ausgangslage wird der neue § 4 Abs. 4a EStG umfassend erläutert. Der Schwerpunkt der Arbeit ist die Anwendbarkeit auf Personengesellschaften. Hier wird nicht nur die Frage diskutiert, ob § 4 Abs. 4a EStG – ähnlich wie bei § 6 b, 6 Abs. 5 EStG – gesellschafts- oder gesellschafterbezogen anzuwenden ist, sondern auch untersucht, wie der Begriff der Einlage und Entnahme im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG bei der Überführung bzw. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften auszulegen ist.