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Die Entwicklung der Gewerbegerichtsbarkeit in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Bayern

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Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist bekanntlich eine Errungenschaft des 20. Jh. Gleichwohl gab es auch im 19. Jh. Probleme, die in der Welt der Arbeit spielten und die gelöst werden mussten. Die Verfasserin stellt den langen Weg dar, den man von den Zunftgerichten über die Gewerbegerichte zu den Arbeitsgerichten zurücklegen musste. Ausgangspunkt waren die Zunftgerichte im Mittelalter. Jedoch erst die Conseils des Prud´hommes in Frankreich, die nach der Französischen Revolution entstanden, leiteten ein neues Kapitel von „arbeitsgerichtlichen“ Institutionen ein. In Europa entstanden zahlreiche Paralleleinrichtungen, die mit Ausnahme von England stark von Frankreich beeinflusst waren. Die eigentliche Untersuchung dieser Arbeit setzt mit der Frage ein, wie sich die Gewerbegerichtsbarkeit in Deutschland im frühen 19. Jh. entwickelt hat. Den Ausgang der Darstellung bilden die Gewerbegerichte im Rheinland und im Grossherzogtum Berg, sowie die Gewerbe- und Fabrikengerichte in den preussischen Provinzen. Parallel hierzu werden die Entwicklungen in den Territorien Elsass-Lothringen, im Königreich Sachsen sowie im Herzogtum Sachsen-Gotha und weitere norddeutsche Territorien untersucht. Eine Zäsur stellte der Erlass der Reichsgewerbeordnung von 1878 dar, der jene Sondergerichte bestätigte, daneben aber auch Gemeindebehörden als richterliche Organe einsetzte. Die Gemeindeschiedsgerichte von Fürth, Nürnberg, Bad Kissingen, Kempten und Bamberg werden einer genauen Untersuchung unterzogen. Schwerpunktmässig werden in einem zweiten Kapitel dann die Entstehung und die Rechtswirkungen des Gesetzes betreffend Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890 untersucht sowie auf die gewerbegerichtliche Praxis bis 1901 eingegangen. Hierbei werden die Ortsstatute von München, Nürnberg und Augsburg in die Darstellung mit eingebunden. Im Folgenden zeigt die Verfasserin die Novellierung des Gewerbegerichtsgesetzes im Jahre 1901 auf. In einem Exkurs werden dann die Entstehung und rechtliche Regelung der Kaufmannsgerichte aufgezeigt, die seit dem Kaufmannsgerichtsgesetz vom 6. Juli 1904 existieren. Sodann erfolgt eine eingehende Untersuchung der Entwicklung der Gewerbegerichtsbarkeit von 1901 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Der Erste Weltkrieg ebenso wie der Umbruch von 1918/19 führte zu zahlreichen Änderungen des Gewerbegerichtsgesetzes und stellte die Weichen für die Entwicklung des modernen Arbeitsrechts. Das abschliessende dritte Kapitel untersucht die Entstehungsgeschichte und die Geschäftstätigkeit der Gewerbegerichte in Würzburg, Regensburg und Ingolstadt auf der Grundlage von unveröffentlichten Quellen.

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2005

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