Hochschulkostenrechnung
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In den letzten Jahren haben sich für die deutschen Universitäten eine Reihe von Veränderungen ergeben, die teilweise zu einer erhöhten Autonomie führen, z. B. die Einführung von Globalbudgets und die erweiterten Möglichkeiten, Studierende selbst auszuwählen. Weiterhin hat sich der Wettbewerb um Gelder, Studenten, Wissenschaftler, wissenschaftliche Anerkennung usw. verschärft. Sowohl die erhöhte Autonomie als auch der verstärkte Wettbewerb legen nahe, dass Universitäten systematische Entscheidungs- und Diskussionsgrundlagen benötigen. Nur so können Gestaltungsspielräume sinnvoll genutzt und eine Profilierung im Wettbewerb erreicht werden. Dem entgegen steht bisher jedoch der zurückhaltende Einsatz von Managementinstrumenten, wie beispielsweise der Kosten- und Leistungsrechnung („Managementlücke“), was u. a. auf die unzureichende Übertragung dieser Instrumente auf Universitäten zurückzuführen ist. Besonderheiten der Universitäten, wie z. B. der hohe Anteil fixer Kosten, die hohe Dezentralität der Leistungserstellung und das parallele Auftreten von Projekten und Prozessen, müssen angemessen berücksichtigt werden. Hierzu kann zum einen auf die bestehende Literatur zur Hochschulkostenrechnung, zum anderen auf Erkenntnisse in angrenzenden Bereichen (z. B. Forschungsinstituten, Dienstleistungsunternehmen) zurückgegriffen werden. Das entwickelte Referenzmodell einer universitären Kostenrechnung leitet ausgehend von deren Zwecken u. a. die Notwendigkeit ab, eine Prozesskostenrechnung parallel zu einer Projektkostenrechnung einzusetzen. Eine hohe Bedeutung wird hierbei einem differenzierten Kostenausweis beigemessen, der die Aussagekraft der Rechnung erheblich erhöht und damit eine Reihe von Auswertungen erst ermöglicht, die weiter herausgearbeitet werden. Spezielle Fragestellungen, wie beispielsweise der Einsatz von Verrechnungspreisen, werden vertiefend behandelt.