Anteilsgewährpflicht im Umwandlungsrecht?
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Die Gewährung von Anteilen als Gegenleistung für die Vermögensübertragung bildet einen zentralen Problemkomplex bei Verschmelzungen, Auf- und Abspaltungen sowie Ausgliederungen nach dem Umwandlungsgesetz. Sind überhaupt Anteile zu gewähren? In welchem Umfang hat dies gegebenenfalls zu erfolgen? Welche Anteile an dem oder den übernehmenden bzw. neuen Rechtsträgern müssen bzw. können verwendet werden? Wem dürfen Anteile gewährt werden? Fragen, die sich in der Praxis bei jeder dieser Umwandlungskonstellationen aufs Neue stellen. Der Autor, seit Jahren im Umwandlungsrecht praktisch tätig, untersucht diese Fragen vor dem Hintergrund der Situation der beteiligten Anteilsinhaber und Gläubiger bei allen Aufnahme- und Neugründungsfällen der Verschmelzung und Spaltung. Ausgehend von dem „Modellfall“ einer Umwandlungsart wendet er sich vornehmlich Konzernkonstellationen und anderen Sonderfällen zu, wobei er jeweils den Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur aktuell und umfassend wiedergibt und, für Praktiker von unschätzbarem Wert, anhand von Beispielen und Formeln die Berechnung des Umfangs der zu gewährenden Beteiligung und einer etwa erforderlichen Kapitalerhöhung oder -herabsetzung darstellt. Behandelt werden Vermögensübertragungen durch Verschmelzung oder Spaltung unter Beteiligung von Mutter- und Tochtergesellschaften bei 100%iger oder nur quotaler Beteiligung, bei in voller Höhe oder nur teilweise erbrachten Anteilen, von Schwestergesellschaften sowie von Rechtsträgern, die eigene Anteile besitzen oder für die treuhänderisch Anteile gehalten werden. Ebenso geht es um nicht verhältniswahrende Umwandlungsfälle, insbesondere die Verschmelzung und Spaltung „zu Null“, Umwandlungsfälle, bei denen Dritte Anteile zur Verfügung stellen, Sanierungsfälle unter Beteiligung eines überschuldeten Rechtsträgers und die Frage eines Mitgliederwechsels im Zuge der Verschmelzung oder Spaltung. Die Untersuchung beschränkt sich nicht auf die Betrachtung von Kapitalgesellschaften, sondern bezieht – erstmalig in diesem Umfang – umfassend auch die Verschmelzung und Spaltung von Personengesellschaften sowie die Mischfälle unter Beteiligung von Kapital- und Personengesellschaften ein, was insbesondere wegen der Bedeutung der GmbH & Co. KG die Praxisrelevanz des Werks noch unterstreicht. Überzeugend legt der Autor in seiner Analyse dar, dass die Gewährung von Anteilen weder unabdingbares Wesensmerkmal einer Verschmelzung oder Spaltung ist, noch dem Gläubigerschutz dient, sondern ausschließlich den Zweck verfolgt, den Anteilsinhabern Ausgleich für den eintretenden Vermögenstransfer zu bieten und somit weitestgehend ihrer Dispositonsbefugnis unterliegt.