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Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet des Konzernrechts erfordert eine Neuauflage. Sie enthält weiterhin eine - gegenüber der Vorauflage erheblich erweiterte - Kommentierung der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen, mithin der §§ 15 bis 22 und 291 bis 328 AktG, sowie in den Vorbemerkungen zu § 311 AktG eine Darstellung der aktienrechtlichen Konzernbildungskontrolle einschließlich der „Holzmüller“-Problematik. Neu aufgenommen wurde eine Darstellung des GmbH-Konzernrechts. Sie ist, soweit es um die allgemeinen Vorschriften der §§ 15 ff. AktG und die Vorschriften über den Vertragskonzern geht, in die Kommentierung dieser Vorschriften integriert. Das Recht des sogenannten faktischen GmbH-Konzerns findet sich im Anhang I zu § 318 AktG. Anhang II zu § 318 schließlich enthält eine sowohl das Aktien- als auch das GmbH-Recht betreffende Darstellung der Rechtsfragen zur qualifizierten faktischen Unternehmensverbindung. Der Kommentar befindet sich auf dem Stand vom 1. Januar 2001. Die zahlreichen Änderungen, die das AktG in jüngster Zeit erfahren hat und die auch das Recht der verbundenen Unternehmen nicht unwesentlich geändert haben, sind berücksichtigt. Für Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Unternehmensberater
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Aktien- und GmbH-Konzernrecht, Volker Emmerich
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2001
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- Titel
- Aktien- und GmbH-Konzernrecht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Volker Emmerich
- Verlag
- Beck
- Erscheinungsdatum
- 2001
- ISBN10
- 3406474896
- ISBN13
- 9783406474897
- Kategorie
- Sozialwissenschaften
- Beschreibung
- Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet des Konzernrechts erfordert eine Neuauflage. Sie enthält weiterhin eine - gegenüber der Vorauflage erheblich erweiterte - Kommentierung der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen, mithin der §§ 15 bis 22 und 291 bis 328 AktG, sowie in den Vorbemerkungen zu § 311 AktG eine Darstellung der aktienrechtlichen Konzernbildungskontrolle einschließlich der „Holzmüller“-Problematik. Neu aufgenommen wurde eine Darstellung des GmbH-Konzernrechts. Sie ist, soweit es um die allgemeinen Vorschriften der §§ 15 ff. AktG und die Vorschriften über den Vertragskonzern geht, in die Kommentierung dieser Vorschriften integriert. Das Recht des sogenannten faktischen GmbH-Konzerns findet sich im Anhang I zu § 318 AktG. Anhang II zu § 318 schließlich enthält eine sowohl das Aktien- als auch das GmbH-Recht betreffende Darstellung der Rechtsfragen zur qualifizierten faktischen Unternehmensverbindung. Der Kommentar befindet sich auf dem Stand vom 1. Januar 2001. Die zahlreichen Änderungen, die das AktG in jüngster Zeit erfahren hat und die auch das Recht der verbundenen Unternehmen nicht unwesentlich geändert haben, sind berücksichtigt. Für Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Unternehmensberater