Rechtsschutz für und durch Gewerkschaften bei tarifwidrigem Arbeitgeberverhalten in Deutschland und Frankreich
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Der Flächentarifvertrag wurde in der Vergangenheit häufig gezielt durch so genannte betriebliche Bündnisse für Arbeit unterlaufen. Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz war für die tarifschließenden Gewerkschaften lange Zeit nicht zu erreichen. Das Anliegen dieser Arbeit ist es, bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten für und durch Gewerkschaften bei tarifwidrigem Arbeitgeberverhalten zu untersuchen. Die so genannte Burda-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stellt einen Wendepunkt innerhalb der Entwicklung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes dar. Nach langem Zögern billigte das Bundesarbeitsgericht den Gewerkschaften einen Unterlassungsanspruch aus Art. 9 Abs. 3 GG i. V. m. §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB zu. Die Aufnahme der Entscheidung war, wie nicht zu erwarten, uneinheitlich. Die Arbeit befasst sich mit den wichtigsten Fragen, die mit der Anerkennung des Anspruchs verbunden sind. Ausgehend von der französischen Rechtslage wird im Anschluss an den deutschen Teil ermittelt, ob den (Verbands-)Klagerechten französischer Gewerkschaften und der dort vorhandenen Arbeitsinspektion Vorbildfunktion für das deutsche Recht zukommen kann.