Der europäische Haftbefehl
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Die europäische Union bemüht sich, der grenzüberschreitenden Kriminalität durch ein effizientes gemeinschaftliches System der arbeitsteiligen Zusammenarbeit entgegenzuwirken. Als Gemeinschaftsinstrumente sind diesem System das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und der Europäische Haftbefehl unterlegt. Das neue System des Europäischen Haftbefehls ist in Gestalt einer erleichterten Rechtshilfe für die BRD am 24.8.2004 in Kraft getreten. Die einschlägigen Vorschriften (8. Teil des IRG) bestimmen künftig maßgeblich den unionsweiten Rechtshilfeverkehr. Für den Auslieferungsverkehr außerhalb der Union ist weiterhin das traditionelle vertragliche oder außervertragliche Recht gültig. In einer Ergänzung werden die Änderungen/Abweichungen durch das EuHbG 2006 erläutert sowie deren verfassungsrechtliche Anknüpfung und berücksichtigt zugleich die zwischenzeitliche Rechtsprechung des EuGH. Das komplexe Ineinandergreifen beider Systeme wird der Praxis erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten bereiten. Zu deren Überwindung und zum besseren Verständnis soll der Leitfaden beitragen. Im Anhang werden die einschlägigen, sonst nur schwer zugänglichen Gesetzes- und Verordnungstexte abgedruckt.