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Unternehmenskauf und Beihilfenrückforderung

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Staatliche Wirtschaftsförderung unterliegt der Kontrolle der EU-Kommission. Das gilt für die Bankgesellschaft Berlin, die West-LB und die Philipp Holzmann AG genauso wie für die Ökosteuer. Gefördert werden darf nur, wenn die Kommission das vorab erlaubt hat. Sonst besteht das Risiko, dass die Beihilfe vom Empfänger zurückgefordert werden muss. Nach neuer Ansicht der Kommission kann das mittelbar oder unmittelbar auch denjenigen treffen, der das begünstigte Unternehmen oder Teile davon erworben hat. Der EuGH billigt das in engen Grenzen. Der Ansatz erschwert Privatisierungen, Unternehmenskäufe und Fusionen. Auch Insolvenzverwalter können gefördertes Vermögen nur unter Schwierigkeiten veräußern. Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über Recht, Pflichten und Risiken der Beteiligten.

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Unternehmenskauf und Beihilfenrückforderung, Tim Langmaack

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2005
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