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Das Recht auf Wasser als Verpflichtung für Staaten und nichtstaatliche Akteure

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Auch im 21. Jahrhundert steht die Wasserversorgung als eines der schwerwiegendsten Entwicklungsprobleme unverändert auf der politischen Agenda der internationalen Staatengemeinschaft. Die zuletzt auf dem Weltgipfel in Johannesburg 2002 bekräftigten Millenniums-Ziele sehen diesbezüglich vor, den Anteil der Menschen ohne Zugang zu sauberem Wasser bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Mit dem vom VN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im November 2002 vorgelegten General Comment No. 15 („The right to water“) wird diese Problematik erstmals umfassend aus der Menschenrechtsperspektive aufgegriffen. Der Verfasser nimmt dies zum Anlass, sich mit der Entstehungsgeschichte, der Frage der Rechtswirkungen und Implementierbarkeit und der Überwachung des Rechts auf Wasser (Art. 11 Abs. 1, Art. 12 Internationaler Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) auseinanderzusetzen. Aus dem Blickwinkel des Rechts auf Wasser wird die hochaktuelle Frage der menschenrechtlichen Verpflichtung nichtstaatlicher Akteure (Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, Weltbank, Welthandelsorganisation und transnationale Unternehmen) thematisiert. Anhand der exemplarisch ausgewählten Beispielsländer Malawi, Marokko und Südafrika wird schließlich der Grad der Verwirklichung des Rechts auf Wasser in Entwicklungsländern untersucht.

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2005

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