Der urheberrechtliche Lizenzvertrag nach tschechischem Recht
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Mit der „samtenen Revolution“ vor bald fünfzehn Jahren begann in Tschechien ein Umwälzungsprozeß, der gewaltige politische und gesellschaftliche Veränderungen mit sich brachte und gleichzeitig größte Anforderungen an die Transformationsfähigkeit der tschechischen Wirtschafts- und Rechtsordnung stellte. Die hier untersuchte Neukodifikation des tschechischen Urheberrechts aus dem Jahr 2000 ist nach einer Vielzahl von Novellen des Urhebergesetzes aus dem Jahre 1965 das erste Urhebergesetz, das sich vollkommen von der vorhergehenden Konzeption loslöste. Entsprechend der stetig wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung des Handels mit urheberrechtlichen Lizenzen wurde darin insbesondere der Bereich des Urhebervertragsrechts vollkommen neu ausgestaltet. Teil der Analyse ist deshalb die Untersuchung der bestehenden Rechtslage für urheberrechtliche Lizenzverträge in der Tschechischen Republik. Soweit es für die Untersuchung zweckdienlich ist, wird dabei auch danach gefragt, ob die Eckpfeiler des europäischen Urheberrechts im Rahmen der Neukodifikation berücksichtigt wurden. Zunächst wird das Allgemeine Urhebervertragsrecht analysiert (Begriffsabgrenzungen, Bestimmung der Funktion des Urhebervertragsrechts, Herausarbeitung allgemeiner vertragsrechtlicher Grundsätze, Untersuchung von Zustandekommen, Inhalt und Ende des Vertrages). Dabei werden neben den speziell urheberrechtlichen Bestimmungen auch die einschlägigen allgemein vertragsrechtlichen Regelungen berücksichtigt. Die einschlägigen vertragsrechtlichen Normen werden auf ihre Eignung für urheberrechtliche Lizenzverträge und mögliche Anwendungsprobleme hin untersucht. Ebenfalls untersucht wird die Frage, welche Vertragspflichten sich für die Vertragsparteien eines urheberrechtlichen Lizenzvertrages bereits ohne nähere Vereinbarung ergeben, wie die beiden Rechtsordnungen Verteilungsfragen lösen oder wie die Bedürfnisse der Marktteilnehmer nach Rechts- und Investitionssicherheit im Lizenzhandel berücksichtigt werden. Im Bereich des Besonderen Urhebervertragsrechts werden neun verschiedene Verwertungsverträge untersucht (z. B. der Verlags-, Film-, Bestell-, Softwareüberlassungs-, Sendevertrag). Dabei werden die dem Besonderen Urhebervertragsrecht zuzurechnenden Bestimmungen auf ihre Eignung für bestimmte Lizenzverträge untersucht. Sonderprobleme, die typisch für bestimmte Vertragsarten sind, werden aufgeworfen und deren Lösung in beiden Rechtsordnungen analysiert. Besonderheiten bei den Vertragspflichten, die Inhalt spezieller urheberrechtlicher Lizenzverträge sind, werden ebenfalls betrachtet.