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Die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen durch Drittstaaten

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Im vergangenen Jahrzehnt hat das Völkerstrafrecht eine dramatische Entwicklung durchlaufen, die mit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Auch national gibt es verstärkte Bemühungen, Völkerstraftaten auf Basis des Weltrechtsprinzips zu verfolgen, was in den kommenden Jahren zunehmen dürfte. Der Internationale Strafgerichtshof erfüllt gemäß dem Komplementaritätsprinzip eine ergänzende Rolle zu nationalen Gerichtsbarkeiten. Da in Tatortstaaten oft erhebliche Hindernisse bestehen, wird die Verfolgung von Drittstaaten zunehmend wichtig. Die völkerrechtliche Befugnis dieser Staaten, Völkerstraftaten ohne direkten Bezug zu ahnden, ist unbestritten. Die Arbeit untersucht die Chancen und Hindernisse der extraterritorialen Strafverfolgung von Völkerstraftaten, wobei das kanadische Beispiel besonders aufschlussreich ist. Kanada engagiert sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Völkerstrafrecht und schuf in den 1980er Jahren gesetzliche Grundlagen zur Verfolgung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen. Die dabei aufgetretenen juristischen und tatsächlichen Schwierigkeiten sind exemplarisch für Drittstaaten. Die gescheiterten Bemühungen sowie die aktuelle Praxis außerstrafrechtlicher Sanktionen werden umfassend behandelt. Zudem wird die kanadische Implementierung des IStGH-Statuts und des Crimes Against Humanity and War Crimes Act im Hinblick auf zukünftige Strafverfahren analy

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Die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen durch Drittstaaten, Wulf Burchards

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2005
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