Testament und Erbvertrag
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Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhält der erbrechtliche Berater - sei er Notar oder Rechtsanwalt - zu jeder Fragegestellung im Zusammanhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die neue Darstellung, bei der Mustertexte und Checklisten nun unmittelbar im Rahmen ihrer systematischen Darstellung bereitgestellt werden, ermöglicht noch effizienteres Arbeiten. In der Praxis von erheblichem Nutzen bleiben die Kapitel zum IPR und zum Steuerrecht. Der Kommentar zu den §§ 2229-2302 BGB, viel zitiert in Rechtsprechung und Literatur, setzt seit jeher Maßstäbe. „So klar und prägnant aufbereitet wie hier, bis ins Detail nachvollziehbar dargestellt und auf den Punkt gebracht, findet sich die Thematik selten behandelt.“ Vorsitzender Richter am OLG Dieter Rojahn in MittBayNot 2007, 393 f. zur Vorauflage
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Testament und Erbvertrag, Wolfgang Reimann
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2003
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- Titel
- Testament und Erbvertrag
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Wolfgang Reimann
- Verlag
- Luchterhand
- Erscheinungsdatum
- 2003
- ISBN10
- 3472049758
- ISBN13
- 9783472049753
- Kategorie
- Sozialwissenschaften
- Beschreibung
- Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhält der erbrechtliche Berater - sei er Notar oder Rechtsanwalt - zu jeder Fragegestellung im Zusammanhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die neue Darstellung, bei der Mustertexte und Checklisten nun unmittelbar im Rahmen ihrer systematischen Darstellung bereitgestellt werden, ermöglicht noch effizienteres Arbeiten. In der Praxis von erheblichem Nutzen bleiben die Kapitel zum IPR und zum Steuerrecht. Der Kommentar zu den §§ 2229-2302 BGB, viel zitiert in Rechtsprechung und Literatur, setzt seit jeher Maßstäbe. „So klar und prägnant aufbereitet wie hier, bis ins Detail nachvollziehbar dargestellt und auf den Punkt gebracht, findet sich die Thematik selten behandelt.“ Vorsitzender Richter am OLG Dieter Rojahn in MittBayNot 2007, 393 f. zur Vorauflage