Der private Sachverständige im Verwaltungsrecht
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Der Vollzug des Öffentlichen Rechts ist zu einer Expertenaufgabe geworden. Anerkannte Sachverständige im Baurecht, Sachverständige und Untersuchungsstellen im Umweltrecht und Zertifizierungsstellen und Überwachungsorganisationen im Technikrecht sind nur einige Beispiele für die verstärkte Integration des privaten Wissens in den Gesetzesvollzug durch Gesetzgebung und Verwaltung. Die vorliegende Untersuchung nimmt sich dieser Entwicklung an und entwirft erste dogmatische Grundbausteine einer allgemeinen Sachverständigenlehre. Dazu wird die Rechtsfigur des privaten Sachverständigen strukturiert und ihre Beteiligung am Gesetzesvollzug durch die Bildung von vier Typen organisiert. Mit dem Sachverständigentyp des Verifikateurs erhält die Systembildung ein neues Modell, dass neben die Beleihung der Sachverständigen tritt. Die Sachverständigenlehre verknüpft diese Typenbildung mit dem Sachverständigenrecht, das von der Prämisse der Gewährleistung richtiger und objektiver Gutachten durch eine staatliche Regulierung geprägt ist.