Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) für Ärzte
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Aus dem Inhalt: - Vorwort - Rechtsgrundlagen - Allgemeines - Umfang der Verschreibungsberechtigung: Arzt - Patient; Arzt - Substituent; Arzt - Altenheim, Pflegeheim, Hospiz; Arzt - Rettungsdienst; - Arzt - Ausrüstung eines Kauffahrteischiffes; Zahnarzt - Patient; Tierarzt - Tier; Praxisbedarf Arzt, Zahnarzt, Tierarzt; Stationsbedarf Arzt, Zahnarzt, Tierarzt - Formalien: Ausfertigung der Verschreibung; Substitutionsregister, Arzt - Bundesinstitut; Grenzüberschreitender Reise- und Dienstleistungsverkehr, Verbleibsnachweise - Betäubungsmittelrezeptpflichtige Betäubungsmittel, für die Höchst (verschreibungs)mengen festgesetzt sind; Verschreibung durch einen Arzt für einen Patienten, Verschreibung durch einen Zahnarzt für einen Patienten, Verschreibung durch einen Tierarzt für ein Tier - Betäubungsmittel, die nur für den Praxis- bzw. Stationsbedarf zugelassen sind; Verschreibung durch einen Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt für seinen Praxis- bzw. Stationsbedarf - Muster der amtlichen Formblätter: Betäubungsmittelrezept; Betäubungsmittelanforderungsschein; Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung; Karteikarte