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"Secundum iura Saxonica"

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Das Land Sachsen in seinen unterschiedlichen historischen Ausprägungen blickt auf eine lange und vitale Rechtstradition zurück. Bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 und noch darüber hinaus konkurrierten hier eine Reihe subsidiärer Rechtsquellen, deren älteste der Sachsenspiegel des anhaltinisches Schöffen Eike von Repgow (ca. 1180-1235) darstellt. Die in dieser Privatarbeit dargelegten Rechtssätze prägten in der Folgezeit eine Fülle von Rechtsbüchern, hoheitlichen Gesetzgebungsakten, aber vor allem auch das praktische Richter- und Schöffenrecht. Dem angelagert ist seit dem 15. Jahrhundert eine reiche juristische Fachliteratur entstanden. Der vorliegende Band gibt sechs anonyme Traktate vornehmlich prozessrechtlichem Inhalts in einer buchstabengetreuen Edition. Die allegierten Quellen - neben dem Sachsenspiegel und seiner Glosse vor allem Rechtssätze des Corpus Iuris Civilis - sind dabei soweit als möglich im Apparat nachgewiesen und um inhaltliche Querverweise ergänzt. Erweitert wird der Materialband durch einen Quellenanhang und einen Glossar der wichtigsten Rechtstermini. Er gewährt damit als Lese- und Arbeitsbuch zur sächsischen Gerichtspraxis des 16. und 17. Jahrhunderts einen Einblick in die Problematiken der zeitgenössischen Rechtspluralität und die juristische Praxis im Umgang mit dem oft so „dunkel buch des sassen spiegels“.

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"Secundum iura Saxonica", Hiram Kümper

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2005
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