Firmenbuchgesetz
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Das Firmenbuch ist für den Handelsverkehr, was das Grundbuch für den Liegenschaftsverkehr ist. Es ist nicht nur ein Verzeichnis für die vollkaufmännischen Unternehmen, sondern dient auch der Offenlegung von erheblichen Tatsachen und Rechtsverhältnissen der einzutragenden Rechtsträger, ist ein öffentliches Register aller relevanten Daten kaufmännisch tätiger Unternehmen und schützt – ähnlich wie das Grundbuch – im Rechtsverkehr denjenigen, der sich auf einen Firmenbucheintrag berufen kann. Das Firmenbuch ist wie das Grundbuch öffentlich zugänglich, seine Daten sind über das Internet global abrufbar. Dieser Praxiskommentar des FBG bietet auch instruktive Erläuterungen von Spezialbestimmungen des HGB, GmbHG, AktG, GenG, VAG und SEG, die bei Firmenbucheintragungen zu beachten sind. Zahlreiche nützliche Verweise auf Judikatur und Literatur runden die Kommentierung ab.