Der Zugang zu den Elektrizitätsnetzen in Europa und der Schweiz
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Während die EU ihren Mitgliedstaaten die vollständige Öffnung der nationalen Strommärkte bis zum 1. Juli 2007 vorschreibt, so dass ein grosser europäischer Strommarkt entsteht, ist die Situation in der Schweiz weitgehend ungeregelt. Zwar hat das Bundesgericht seit dem Nein des Stimmvolkes im Jahr 2002 zum Elektrizitätsmarktgesetz und der darin vorgesehenen Öffnung entschieden, dass die Verweigerung des Netzzugangs Dritter unter Umständen gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstösst. Damit ist gestützt auf bestehendes Wettbewerbsrecht eine punktuelle Marktöffnung möglich. Ein genereller Anspruch Dritter auf den Zugang zu den Elektrizitätsnetzen fehlt zur Zeit jedoch. Die vorliegende Arbeit befasst sich eingehend mit den vielfältigen Auswirkungen dieser Situation und den Folgen einer sektorspezifischen Marktöffnung, wie sie der sich in der parlamentarischen Diskussion befindende Entwurf des Stromversorgungsgesetzes ab dem 1. Januar 2007 vorsieht. Der Autor setzt sich mit den Grundstrukturen der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft und den Grundlagen einer Marktöffnung auseinander. Er stellt die verschiedenen Marktöffnungs- und Preisberechnungsmodelle dar und behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Netzbetreiber Dritten den Netzzugang verweigern können. Stets mitberücksichtigt ist dabei die Umsetzung der Marktöffnung auf EU-Ebene und in Deutschland.