Grundrechtsschutz und genetische Information
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Die Analyse der Erbanlagen eines Menschen findet heutzutage Eingang in verschiedenste Lebensbereiche. Was zugunsten der Krankheitsprävention eingesetzt werden kann, könnte allerdings auch zum Nachteil der Betroffenen gereichen oder gar zu einer missbräuchlichen Verwendung der genetischen Informationen führen, etwa im Zusammenhang mit einer Arbeitsanstellung. Angesichts dieses neuen Potenzials in der Verwertung genetischer Informationen fragt sich, wo hier die Grenzen durch die Rechtsordnung zu setzen sind. Die vorliegende Arbeit sucht aus grundrechtlicher Sicht nach Antworten auf diese aktuelle Frage. Im Zentrum steht das Problem der grundrechtlichen Erfassung genetischer Informationen sowie der Grundrechtsschutz der betroffenen Personen bei genetischen Untersuchungen. Neben den naturwissenschaftlichen Grundlagen werden auch ausgewählte internationale Abkommen und Harmonisierungsbestrebungen dargestellt. Die Autorin erarbeitet konkrete Schutzgewährleistungen für den Umgang mit genetischen Informationen und steckt den verfassungsrechtlichen Rahmen für die Zulässigkeit und Grenzen genetischer Untersuchungen ab. Vertieft behandelt sie zwei aktuelle Anwendungsbereiche genetischer Untersuchungen: die Anwendung vor und während eines Arbeitsverhältnisses sowie im Zusammenhang mit einem Versicherungsabschluss. Abgestützt auf bestehendes Arbeits- und Versicherungsrecht sucht sie einen grundrechtskonformen Interessenausgleich zu erarbeiten und schliesst ihre Untersuchung mit einer kritischen Analyse und Würdigung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG), das im Oktober 2004 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet wurde und voraussichtlich Mitte des Jahres 2006 in Kraft treten wird.