Bedeutung und Grenzen der Gleichbehandlung der Aufsichtsratsmitglieder in der Aktiengesellschaft
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Die Neuerscheinung: Die Gleichbehandlung der Aufsichtsratsmitglieder - im Sinne einer gleichen Rechtsstellung aller Mitglieder eines Aufsichtsrat - wurde bislang vor allem als eine pauschale Forderung im Kontext mitbestimmungsrechtlicher Fragen verstanden. Sie weist jedoch einen starken Bezug zu den aktuellen Fragen der Professionalisierung der Aufsichtsräte auf. Der Verfasser untersucht die rechtliche Verankerung der Gleichbehandlung und nennt sachliche Differenzierungsmerkmale. Der Aufsichtsrat ist als Expertengremium für die Überwachung und Beratung der Geschäftsleitung konzipiert und verlangt Mitglieder, die über eine Mindestqualifikation verfügen und sich darüber hinaus bezüglich ihrer besonderen Expertise im Idealfall ergänzen. Die Folgen können unterschiedliche Mitwirkungspflichten, eine unterschiedliche Haftung und in einem begrenzten Rahmen eine unterschiedliche Vergütung sein.
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Bedeutung und Grenzen der Gleichbehandlung der Aufsichtsratsmitglieder in der Aktiengesellschaft, Wolfram von Frankenberg und Ludwigsdorf
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2006
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- Titel
- Bedeutung und Grenzen der Gleichbehandlung der Aufsichtsratsmitglieder in der Aktiengesellschaft
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Wolfram von Frankenberg und Ludwigsdorf
- Verlag
- Müller
- Verlag
- 2006
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 381145336X
- ISBN13
- 9783811453364
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Neuerscheinung: Die Gleichbehandlung der Aufsichtsratsmitglieder - im Sinne einer gleichen Rechtsstellung aller Mitglieder eines Aufsichtsrat - wurde bislang vor allem als eine pauschale Forderung im Kontext mitbestimmungsrechtlicher Fragen verstanden. Sie weist jedoch einen starken Bezug zu den aktuellen Fragen der Professionalisierung der Aufsichtsräte auf. Der Verfasser untersucht die rechtliche Verankerung der Gleichbehandlung und nennt sachliche Differenzierungsmerkmale. Der Aufsichtsrat ist als Expertengremium für die Überwachung und Beratung der Geschäftsleitung konzipiert und verlangt Mitglieder, die über eine Mindestqualifikation verfügen und sich darüber hinaus bezüglich ihrer besonderen Expertise im Idealfall ergänzen. Die Folgen können unterschiedliche Mitwirkungspflichten, eine unterschiedliche Haftung und in einem begrenzten Rahmen eine unterschiedliche Vergütung sein.