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Der preußische Staatsrat 1921 - 1933

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Zwischen 1817 und 1945 gab es in Preußen drei Körperschaften mit dem Namen „Preußischer Staatsrat“. Zunächst wurde 1817 ein Beratungsorgan des Königs gegründet, das de jure bis 1918 bestand. 1920 entstand ein Verfassungsorgan zur Vertretung der Provinzen in der Gesetzgebung und Verwaltung, das 1933 formal aufgehoben wurde. In dessen Nachfolge wurde 1933 ein neues Gremium eingerichtet, um das preußische Staatsministerium zu beraten. Dieses Handbuch konzentriert sich auf den Staatsrat in der Weimarer Republik, der als „Gegengewicht gegen die Allmacht des Landtags“ konzipiert war. Während seiner zwölfjährigen Existenz war er umstritten, vor allem vom Preußischen Staatsministerium, das seine Kompetenzen einschränken wollte. Das Handbuch trägt zur Erforschung des Staatsrats bei, indem es Materialien zur Zusammensetzung und zur Biographie seiner Mitglieder bereitstellt. Trotz der Auflösung des Verfassungsorgans im Juli 1933 wurde die Existenz des Staatsrats nicht beendet; in anderer Zusammensetzung und mit neuen Aufgaben bestand er fort. Die biographischen Daten der neuen Mitglieder werden in einem separaten Teil dokumentiert. Die Einführung behandelt die Entstehung, die verfassungsrechtliche Stellung und die Auflösung des Staatsrats sowie seine Rolle im „Dritten Reich“ und die Ideen zum Staatsrat nach 1945.

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Der preußische Staatsrat 1921 - 1933, Joachim Lilla

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2005
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