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Grundzüge der juristischen Methodenlehre

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Auch eine noch so genaue Kenntnis der Rechtslage allein reicht für die juristische Arbeit nicht aus. Die unvermeidliche Distanz zwischen konkretem Fall einerseits und generell-abstrakten Normen andererseits macht eine Interpretation unumgänglich. Dabei bedarf es einer gelegentlich durchaus aufwändigen methodischen Vorgangsweise. Darüber soll hier Auskunft gegeben werden, wobei die durchaus beabsichtigte Kürze sowohl zu manchen Vereinfachungen als auch zu Schwerpunktsetzungen zwingt. Die Schwerpunkte liegen bei der Auslegung von Rechtsnormen, bei der Arbeit mit (möglicherweise) lückenhaften oder überschießenden Regelungen (Stichworte: Analogie und Reduktion) sowie bei der Arbeit mit Präjudizien, also mit Vorjudikatur, die sich zur (neuerlich) aktuellen Rechtsfrage bereits geäußert hat (Stichwort Richterrecht). Das Buch wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaften wie auch an praktisch tätige Juristen.

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Grundzüge der juristischen Methodenlehre, Franz Bydlinski

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2012
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